Fragebogen
Was der Dienstleister über sich selbst sagt: Massnahmen, Zuständigkeiten, Unterauftragnehmer, Löschfristen.
Vier Unterlagen tragen den größten Teil einer Prüfung: Fragebogen, Nachweise, Vertrag und Richtlinien. Alles andere ergänzt. Diese Liste zeigt, was jede Unterlage belegt und was zu tun ist, wenn eine fehlt.
Was der Dienstleister über sich selbst sagt: Massnahmen, Zuständigkeiten, Unterauftragnehmer, Löschfristen.
Was eine dritte Stelle bestätigt: Geltungsbereich, Prüfzeitraum, Gültigkeit.
Was verbindlich zugesagt ist: Laufzeit, Kündigung, Unterauftragsverhältnisse, Löschung.
Wie der Dienstleister arbeitet: Zugriffsregeln, Notfallkonzept, Meldewege.
Eine fehlende Unterlage ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird: Die Lücke wird ausgewiesen und nicht geschätzt. Wer eine fehlende Angabe mit einer Wahrscheinlichkeit füllt, hat im Audit ein Problem mehr, nicht weniger.
Danach folgt die Nachforderung mit Frist. Kommt die Unterlage nicht, bleibt der Punkt offen und wird zur Entscheidung vorgelegt: akzeptieren mit Begründung oder blockieren. Beide Wege sind in Ordnung, solange sie dokumentiert sind.
Die dritte Möglichkeit ist die häufigste: die Unterlage existiert, liegt aber woanders. Genau dafür lohnt sich ein Prüfbestand, in dem die Fundstelle bleibt.
Dieser Beitrag erklaert, wie wir arbeiten. Regulatorische Pflichten und ihre Auslegung klaert Ihre Compliance-Funktion.